Anschreiben zur Einladung

 

Sehr geehrte Gesellschafter, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren!

Nach unserer Gesellschafterversammlung am 24.02.2015 hat sich viel getan. Gemeinsam mit unserem Projektpartner NATURSTROM AG haben wir eine Vielzahl von Terminen zur Absprache und weiteren Planung des Nahwärmeprojekts durchgeführt.

Die Gründung einer Genossenschaft wurde vorbereitet und soll am 27.03.2015 (s. beiliegende Einladung inkl. Vollmacht) erfolgen.

Am 12.03.2015 fand eine Sondersitzung des Marktgemeinderates statt, bei welcher der Bauantrag für das Heizhauses das gemeindliche Einvernehmen erhielt. Wie uns durch die NATURSTROM AG mitgeteilt wurde, hat der Marktgemeinderat auch einer Nutzung des Grundstückes oberhalb der Schulsportanlage im Rahmen eines Erbpachtvertrages zugestimmt. Auch für die Nutzung des öffentlichen Grundes zur Verlegung der Rohre ist die Zustimmung erteilt worden.

In einem persönlichen Gespräch hat uns Herr Bürgermeister Tischhöfer zugesichert, dass die Marktgemeinde ihre Gebäude wie vorgesehen mit anschließen wird, sofern die Voraussetzungen für einen Beitritt der Gemeinde zur Genossenschaft vorliegen. Um dies sicherzustellen, haben wir bereits mit Herrn Riedl vom Genossenschaftsverband Bayern die notwendigen Vorkehrungen bei der Erstellung der Genossenschaftssatzung getroffen.

Zusätzlich haben wir in dieser Sache und um die weiteren Phasen des Genehmigungsverfahrens zügig durchführen zu können, das Vorhaben in einem persönlichen Gespräch im Landratsamt mit den zuständigen Sachbearbeitern und Herrn stellvertretendem Landrat Jörg Kunstmann (Herr Landrat Söllner befindet sich derzeit im Urlaub) erörtert. Das Landratsamt wird das Projekt voll unterstützen und hat das Vorhaben in seiner vorgestellten Form (vorbehaltlich einer eingehenden Prüfung) als grundsätzlich genehmigungsfähig eingestuft. Wir erhielten außerdem die Zusage, dass das Genehmigungsverfahren sehr schnell durchgeführt werden wird.

Bezüglich der Preisgestaltung haben wir nochmal mit NATURSTROM verhandelt und konnten durch Optimierungen eine nochmalige Verbesserung erreichen. Der Arbeitspreis beträgt nun 8,15 Cent/kWh (inkl. MwSt.), das bedeutet, dass der Wärmepreis für alle Kunden ab einer Wärmeabnahme von 13.150 kWh inklusive aller Gebühren 11 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen wird. Durch den Wegfall der Mindestabnahmemenge profitieren dafür nun auch Abnehmer unter 13.100 kWh. Bei jeder Abnahmemenge ist der Bezug von Nahwärme mit dem von uns vorgelegten Preismodell (zum Teil deutlich) billiger, als bei der Nutzung einer individuellen Gas,- Öl- oder Nachtspeicherofenheizung.

Zusammen mit diesem Schreiben erhalten Sie ein Muster des Wärmelieferungsvertrages, damit Sie genügend Zeit haben, sich damit eingehend zu befassen. Es ist beabsichtigt, die ersten Wärmelieferungsverträge am 27.03.2015 im Anschluss an die Erste Generalversammlung der neuen Genossenschaft mit dem Einverständnis der Wärmeabnehmer zu unterzeichnen.

Außerdem ist dem Mustervertrag eine unverbindliche Wärmepreismodellrechnung für Ihr/e Anwesen auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Verbrauchsangaben aus der Fragebogenaktion beigefügt.

Da es zuletzt bedauerlicherweise auch immer wieder Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit der Vorverträge gab, haben wir diese nochmals rechtlich durch Frau Rechtsanwältin Julia Bailey, Justiziarin bei NATURSTROM AG, würdigen lassen. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass die Vorverträge auch weiterhin - unabhängig von einer Überschreitung des im Vorvertrag angegeben Datums 01.08.2014 - aufgrund der damals gewählten Formulierung gültig sind. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Vorverträge auch über den 01.08.2015 hinaus gültig bleiben und somit auch zum Beitritt in die Genossenschaft und zum Anschluss an das Nahwärmenetz bei einer Realisierung im kommenden Herbst verpflichten.

Diese Auskunft haben wir zusätzlich noch mit einer unabhängigen Rechtsanwältin besprochen, die diese Auslegung in einer ersten Einschätzung ebenfalls bestätigte. Der dahingehend gefasste Beschluss vom 24.02.2015 hinsichtlich der Gültigkeit der Vorverträge ist somit entbehrlich, weil er die geltende Vertragslage nicht abänderte, sondern lediglich noch einmal unterstrich. Wir hoffen, dass diese Diskussion somit endlich als erledigt angesehen werden kann.

Um weitere Diskussionen über rechtliche Auslegungen in Zukunft so weit wie möglich auszuschließen, haben wir uns entschlossen, als GbR keine vertraglichen Geschäfte mehr abzuschließen, sondern dies der zu gründenden Genossenschaft zu überlassen. Nach Rücksprache mit Herrn Jungkunz hat dies keine nachteiligen Auswirkungen auf die Zeitschiene des Projekts.

Nachdem nun alle Widrigkeiten ausgeräumt sein dürften, freuen wir uns, endlich wieder zusammen mit Ihnen unsere ganze Kraft der Realisierung unseres gemeinsamen Zukunftsprojektes zu widmen. Wir bedanken uns als Ihre Geschäftsführung für Ihr Vertrauen in den letzten beiden Jahren in unsere Arbeit verbeiben in der Hoffnung auf eine weiterhin positive Projektentwicklung und eine gut besuchte Gründungsversammlung der Genossenschaft.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Geschäftsführer

Nach oben


Einladung zur Gründung der Genossenschaft

 

EINLADUNG

Sehr geehrte Gesellschafter, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren.

Wir freuen uns, mit Ihnen den nächsten Schritt für eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Energieversorgung von Marktschorgast machen zu können. Mit der Gründung einer Genossenschaft werden alle Anschlussnehmer auch wirtschaftlich an der neuen Wärmeversorgung beteiligt sein. Wir dürfen Sie daher einladen zur

 

GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG


der ZukunftsEnergie Marktschorgast eG am Freitag, 27.03.2015, um 19.00 Uhr im Pfarrsaal des katholischen Pfarrheims (Ziegenburger Str. 1, 95509 Marktschorgast).

 

Voraussichtliche Tagesordnung:

  1. Gründungsversammlung

    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Wahlen für die Gründungsversammlung

      1. eines/einer Versammlungsleiters/-leiterin
      2. eines/einer Schriftführerin

    3. Erläuterung der Satzung
    4. Vorlage und Erläuterung des Satzungsentwurfes, Aussprache
    5. Beschlussfassung über den Inhalt der Satzung und ihre Unterzeichnung

  2. Erste Generalversammlung

    1. Beschluss über die Zahl und Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
    2. Wahlen zum Aufsichtsrat
    3. Wahlen zum Vorstand
    4. Beschlussfassung über den Beitritt zum Prüfungsverband
    5. Beauftragung des Vorstandes
    6. Verschiedenes

In der Anlage erhalten Sie eine Vollmacht, falls Sie die ZukunftsEnergie Marktschorgast eG mit gründen wollen, jedoch nicht persönlich an der Versammlung teilnehmen können. Wegen der Person, die bevollmächtigt werden kann, setzen Sie sich bitte mit Marc Benker (Tel. 09227/973700 oder 0179/6736009) in Verbindung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Geschäftsführer

Nach oben


Muster des Wärmelieferungsvertrages

Nach oben


Nach oben